Frischer Wind ins System |
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Dr. med. C.M. Klotz für die Apothekenwelt 07/2003Seit 1991 gibt es den „Frischen Wind“, eine Vereinigung aus Medizinern, Patienten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Dieser Verband hat sich auf die Fahne geschrieben, gemeinsam mit dem Blick in die Zukunft von der Basis ausgehend ein Konzept für eine tragfähige Reform des Gesundheitswesens auf die Beine zu stellen. Am Rande des Ärztetages in Köln veranstaltete der „Frische Wind“ eine Informationsveranstaltung im Hotel Maritim. Unter den 320 Mitgliedern gibt es neuerdings sogar einen hochrangigen Mitarbeiter aus dem luxemburgischen Gesundheitsministerium. Im Wesentlichen wirbt der „Frische Wind“ für ein neues Finanzierungsmodell, das die bereits vorhandenen Finanzmittel besser nutzt und auf der Einnahmeseite den Gedanken der Steuergerechtigkeit in den Gedanken der Beitragsgerechtigkeit wandelt. Dadurch werden eine Rationierung und ein Abbau der freiheitlichen Strukturen im Gesundheitswesen vermieden. Dreh- und Angelpunkt des Modells ist das „Patientenkonto“, über das das Soll und Haben des Versicherten individuell verbucht wird. Auf der Habenseite steht wie bisher die Beitragszahlung zwischen zehn bis zwölf Prozent. Gerechnet wurde das Modell für eine Größenordnung von zehn Prozent des Jahreseinkommens, wobei der Begriff des Jahreseinkommens sich am steuerlichen Begriff orientiert. Das heißt, wie in den neuen Berechnungen verschiedener Kommissionen sind auch hier Kapital- und andere steuerrelevante Einkünfte erfasst. Rein optisch sinkt dadurch der Beitragssatz für die Krankenversicherung zwar erheblich, durch die Umverteilung der Beitragsvolumina in Anlehnung an die Steuerpflicht müssen die Gutverdiener mit Zusatzeinkünften jedoch erheblich mehr einzahlen als im Rahmen einer heute abschließbaren privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur Praxis der PKVs wird es keine Eingangsuntersuchung geben, um “schlechte“ Gesundheitsrisiken auszugrenzen oder nur gegen hohe Zuschläge zu versichern. Daraus ergibt sich, dass das Modell auf der Einnahmeseite nur funktioniert, wenn die Beitragszahlung über eine Versicherungspflicht wie beim Pkw erzwungen wird, der sich die „Reichen“ nicht entziehen können. Der Gedanke, der sich in SPD- Papieren bereits wiederfindet, wäre dann als gelebte Solidarität trotz Individualkonto optimal umgesetzt. Zur Absicherung wird ein Solidaritätsfonds eingeführt. Auf der Habenseite steht von jedem Versicherten eine 30 prozentige Solidaritäts-Abgabe von seinem Patientenkonto, so dass dem Patienten noch 70 Prozent verbleiben. Weiter steht auf der Habenseite die Einzahlung von Steuermitteln, deren Höhe als Defizitausgleichszahlung zu verstehen ist. Alternativ dazu wäre ein Risikostrukturausgleich über eine europäische Rückversicherung denkbar. Damit wäre der Staat oder die öffentliche Hand vollständig von ihren Sorgen um die Budgets im Gesundheitswesen entlastet.
Auf der Soll-Seite des Patientenkontos stehen die erbrachten Leistungen, die je nach Erkrankung und Lebenssituation des Patienten schnell zu einer Unterdeckung des Individualskontos oder aber zu einem Budget – Überschuss führen können, das als Guthaben, sogar noch mit denkbaren erwirtschafteten Zinsen, ins neue Lebens- und Beitragsjahr mitgenommen wird.
Die heute verwendete Krankenversicherungskarte dient dabei als Kreditkarte, über die individuelle Kontoauszüge zum Patientenkonto erstellt werden können. Die Idee ist, dass der Patient über das Abschmelzen seines Budgets wie bei einem Biofeedback das Interesse entwickelt, dass der Verbrauch der Finanzmittel sachgerecht erfolgt. Statt der Abrechnung des Leistungserbringers mit der Krankenkasse erfolgt sie mit dem Leistungsempfänger, de facto ist der Patient also Privatpatient. Die auch von der Politik geforderte Transparenz von erbrachter Leistung und finanziellem Aufwand wird dadurch erreicht. Versicherungsmathematische Berechnungen sollen gezeigt haben, dass dieses Modell zum aktuellen Finanzbedarf und zum Leistungsprofil im Gesundheitswesen passt. Rationierung und Einschränkung der Leistungsfähigkeit entfällt. Stattdessen sichern Leistungskataloge unter Qualitätskriterien, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Durch die Transparenz der Abrechnung gegen über dem Patienten, kann er besagtes Verhältnis nachvollziehen und im Rahmen des Verbraucherschutzes Einfluss darauf nehmen. Patient und Leistungsbringer finden sich wieder in einer sich selbst steuernden Balance mit dem Staat als oberste Instanz.
Das Modell weckt Interesse: Bereits zwölf Krankenkassen verhandeln mit dem „Frischen Wind“. Automobil-, Textilindustrie, Ersatzkassen, AOK’s und Private, der Kreis der Interessierten zeigt, dass schon die ersten größeren bis großen Krankenversicherer bei einem Modellversuch einsteigen würden, so Dr. med. Michael Wey, Kopf des „Frischen Windes“.
Der Modellversuch selbst ist möglich nach den §§ 63-65 des SGB V. Dazu kommt, dass Eu-Bestimmungen und die Rechtsprechung des EuGH (europ. Gerichtshof) die Tore für solche Modelle öffnen.
Dabei zeigt sich wieder, dass in Deutschland zumindest gegenüber der Öffentlichkeit anscheinend die europäische Karte heruntergespielt oder unterbewertet wird. Wer mehr über den „Frischen Wind“ wissen möchte, dem sei die Internet-Adresse: www.friwind.de mit der Email-Adresse friwind@t-online.de empfohlen. Dr. med. C.M. Klotz für die Apothekenwelt 07/2003
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