Finanzierungs- und Honorarmodell

Finanzierungs- und Honorarmodell FW = Freie Wahl (Frischer Wind)

Der Bürger bezahlt 10-13% seiner gesamten zu versteuernden Einnahmen in eine Krankenkasse bzw. Gesundheitsversicherung (jährlich zwischen 1.000,- DM - 20.000,-DM je nach Gesamtverdienst).

Als Ausdruck der Eigenverantwortung wird auf seinem Patientenkonto mit monatlichen Kontoauszügen von der Krankenkasse alles gebucht, was mit seiner Gesundheit zu tun hat.

Als Subsidiärprinzip steht die Hilfe untereinander mit Überweisungsmöglichkeit von Patientenkonto zu Patientenkonto in Form von Kredit oder Schenkung zur Verfügung. Vereinfacht wird die Abwicklung durch die automatische Bereitstellung eines Dispositionskredites in Höhe von mindestens drei Jahresbeiträgen ( 2.100 DM - 42. 000 DM)

Ein Solidarfonds wird aufgebaut durch Abgabe von 30% der jährlichen Einzahlungen ( 300,- DM - 6000,- DM) und steht immer bereit für eine medizinische Grundversorgung aller Mitglieder. Bei Aufbrauch des eigenen Patientenkontos und des eingeräumten 3-Jahres Dispositionskredites werden die anfallenden Kosten aus diesem Fonds bezahlt.

Die Lohnfortzahlung erfolgt vom Patientenkonto in der Höhe des eigenen Monatslohns der letzten drei Monate.Auf der Ausgabenseite wird von jeder Gruppe der Leistungserbringer ein Rahmenwerk mit Gebührenordnung und Qualitätskriterien erstellt. Jeder erkrankte Bürger kommt als freier Patient (Privatpatient) zum medizinischen Leistungserbringer seiner Wahl und handelt seine Position als Privatpatient selbst aus. Regresse kann es nur geben für Verstöße bei der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Solidarfonds. Die Interessen der Patienten werden durch die Krankenkasse als beratendes Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen. Ein medizinischer Dienst mit seuchenhygienischen Aufgaben und der Abklärung der Basisstandards medizinischer Leistungen untersteht dem Bundesgesundheitsministerium . Die Interessen der Leistungserbringer werden durch ihre jeweiligen Organisationen vertreten nach dem Muster der KV’en und Verbände im Sinne von Genossenschaften auf freiwilliger Basis als Dienstleistung für ihre Mitglieder. Bei Tod eines Mitgliedes wird 1/3 des noch vorhandenen Kontostandes als Erbe ausgezahlt, 1/3 kann auf Patientenkonten von Familienangehörigen oder Freunden überwiesen werden, 1/3 wird in den Solidarfonds eingebracht.

Dr. med. Michael Wey
1. Vorsitzender







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