Ansichten

Ansichten der Gesellschaften für Recht und Politik im Gesundheitswesen GRPG e.V.

Der Gesetzgeber sollte auf alle Vorschriften verzichten, die zu sehr ins Detail gehen und die den Beteiligten im Gesundheitswesen die Hände binden. Es sollen nur die notwendigen Eckpunkte formuliert werden, sodass Wettbewerb, Innovation, Ideenreichtum und Eigeninitiative unterstützend möglich werden.

Die Effizienz der Prävention soll gesteigert werden, da eine bedarfsgerechte Behandlung und Qualität nur in der Individualprophylaxe möglich ist.

Die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung wird erst durch die freie Wahl von Arzt, Apotheker und Patienten möglich, da Markt das beste Regulativ möglich sein.

Die Krankenhäuser sollten bei entsprechendem Interesse des Patienten direkt angesprochen werden können. Dafür sollen auch niedergelassen Ärzte in sogenannten Praxiskliniken stationär behandeln können.

Gesundheitsförderung und Selbsthilfe sollen durch Einbindung der Vertragsärzte verbessert werden.

Damit Patienten ihre Wahlfreiheit nutzen und Leistungserbringer durch Qualitätsmaßnahmen sich darstellen können, brauchen wir wettbewerbliches Verhalten der Leistungserbringer.

Die Unterstützung der Versicherten durch die Krankenkassen bei Behandlungsfehlern soll zur Pflichtleistung werden. Die beteiligten Anbieter sollen alle Bürger als Kunden betrachten. Zwangsläufig wird dadurch die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen verbessert.







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